Die Wahlen für unseren Gemeindekirchenrat Neufinkenkrug finden, wie bereits angekündigt, am 3. November 2013 statt. Um die Entscheidungen über den Weg unserer Gemeinde in den nächsten 6 Jahren auf tragfähige Schultern zu verteilen, brauchen wir engagierte Gemeindeglieder, die ihre Visionen, Vorschläge, Kompetenzen und Meinungen einbringen sowie das Meinungsbild der Breite der Gemeinde widerspiegeln. Deshalb bitten wir Sie um Wahlvorschläge von Personen, die Sie für geeignet halten.
Die gewählten Kirchenältesten verantworten im Gemeindekirchenrat (GKR) gemeinsam mit der Pfarrerin die Planung und Gestaltung des Gemeindelebens: von den Gottesdiensten bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit, vom Besuchsdienst bis zum Bibelgesprächskreis.
Der GKR stellt berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beauftragt die Ehrenamtlichen, und nimmt deren Begleitung und Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke sowie für den Haushaltsplan der Gemeinde. Er entscheidet über gemeindliche Veranstaltungen und Aktivitäten. Demokratische Strukturen und Aufgabenteilung sind wichtige Prinzipien der Evangelischen Kirche.
Die Wahlvorschläge können ab sofort (bis spätestens 26. August!) im Gemeindebüro Waldstraße 34, im Pfarramt oder bei jedem Mitglied des GKR (siehe Aushang im Kircheneingang) gemacht werden.
Informationen zur Gemeindekirchenratswahl erhalten Sie im Pfarramt oder unter:
http://www.kirchenrecht-ekbo.de/showdocument/id/318
Weitere Informationen:
Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder des Gemeindekirchenrates (GKR), dem die Leitung der Gemeinde anvertraut ist, und alle Ersatzältesten neu gewählt. In unserer Gemeinde sind vier Älteste zu wählen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 3. November, in der Zeit von 9 bis 15 Uhr in unserer Kirche, Pfarrer-Voigt-Platz, statt. Während des Gottesdienstes ruht die Wahlhandlung.
Vorschläge von Kandidat/innen sind noch bis zum 26. August an den GKR möglich. Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, den Vornamen, den Geburtstag und die Anschrift jedes vorgeschlagenen Gemeindegliedes enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 wahlberechtigen Gemeindegliedern unterschrieben sein. Für Interessierte wird es am Mittwoch, dem 14. August, um 19 Uhr in der Kirche eine Informationsstunde geben.
Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb unseres Gemeindebereiches sind nur dann hier wahlberechtigt, wenn sie sich zu unserer Gemeinde haben umgemeinden lassen.
In den kommenden Wochen erhalten die wahlberechtigten Gemeindeglieder eine Wahlbenachrichtigung.
In der Zeit vom 22. September bis zum 5. Oktober wird die Möglichkeit zur Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis bestehen: an den Sonntagen 22. und 29. September nach dem Gottesdienst in der Kirche, an den Werktagen jeweils in den Büroöffnungszeiten (Di. + Do. zwischen 9 und 12 Uhr) oder auch nach individueller Absprache (Tel. 20 62 92). Jede/r kann sich über die Angaben zur eigenen Person informieren. Wer wahlberechtigt, aber nicht im Wahlberechtigenverzeichnis eingetragen ist, hat das Recht, bis spätestens 05. Oktober (bei etwaiger Streichung bis 07.10.) beim GKR schriftlich Beschwerde einzulegen.
Auch Briefwahl ist möglich. Der Antrag dazu kann mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch eine/n in schriftlicher Form Bevollmächtigte/n bis spätestens 30. Oktober gestellt werden. Nur unter besonderen Umständen (z.B. plötzliche Erkrankung) kann dies auch noch am Wahltag geschehen. Der Stimmzettelumschlag muss bis zum Ende des Termins für die Stimmabgabe dem Wahlvorstand zugeleitet werden, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig.